In der ‘Charta der Grundrechte der Europäischen Union’ sind die die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, verschriftlicht und in einer verständlichen Form niedergelegt.
Im Jahre 2000 durch ein Konvent von 60 Personen aus allen Ländern der EU verfasst und im Jahre 2009 im Rahmen des Vertrags von Lissabon ratifiziert, stellt die Charta heute die Grundlage für das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zusammenleben in der EU dar.
Bei ihrer Proklamation wurde die Charta als fortschrittlich gefeiert, da sie bisher unberücksichtigte Rechtsräume in den Status von Grundrechten erhob.
Sie besteht aus einer Präambel und 54 Artikeln unter den Titeln:
Würde des Menschen - Freiheiten - Gleichheit - Solidarität - Bürgerrechte - Justizielle Rechte - Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung.
Im Jahre 2000 durch ein Konvent von 60 Personen aus allen Ländern der EU verfasst und im Jahre 2009 im Rahmen des Vertrags von Lissabon ratifiziert, stellt die Charta heute die Grundlage für das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zusammenleben in der EU dar.
Bei ihrer Proklamation wurde die Charta als fortschrittlich gefeiert, da sie bisher unberücksichtigte Rechtsräume in den Status von Grundrechten erhob.
Sie besteht aus einer Präambel und 54 Artikeln unter den Titeln:
Würde des Menschen - Freiheiten - Gleichheit - Solidarität - Bürgerrechte - Justizielle Rechte - Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung.
Das vollständige Dokument in seiner aktuellsten Version ist hier zu finden: Grundrechtecharta